Die 5 Schritte zur Teilnahme am Reha-Sport.
- Chronische Beschwerden
Wenn körperliche Beschwerden vorhanden sind, kann Ihr Arzt Ihnen eine Verordnung für
Reha-Sport ausstellen.
- Arztbesuch
Wenn Ihr Arzt den Reha-Sport befürwortet, stellt er Ihnen die „Verordnung 56 „ dafür aus.
Sein Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet.
- Verordnung für Rehasport
Die Verordnung 56 muss vor der Teilnahme am Reha-Sport von Ihrer Krankenkasse genehmigt
werden.
- Terminvereinbarung
Wenn die Verordnung durch die Krankenkasse vorliegt, vereinbaren Sie bitte einen
Gesprächstermin beim Rehasport-Aktiv-Mechernich e.V. Dort erfahren Sie auch die Kurszeiten für Reha-Sport.
- Teilnahme am Rehasport
Mitmachen kann jeder, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Wer keine Verordnung hat,
kann auch gerne kostenpflichtig teilnehmen.
Rehasport bei uns
Feste Gruppentermine
Max. 15 Teilnehmer je Gruppe
Zertifizierte Fachübungsleiter
Termine montags bis freitags
Sport und Rehatraining vom Arzt verordnet und von der Kasse bezahlt.